Das Reichsministerium der Finanzen spielte im "Dritten Reich" beileibe keine Nebenrolle. Weder war es eine "Aufsichtsbehörde ohne politischen Rückhalt", noch fungierte Lutz Graf Schwerin von Krosigk, der dem Haus von 1932 bis 1945 vorstand, lediglich als "Hauptbuchhalter der Nation". Eine solche Interpretation liegt auf der Linie der Entlastungsstrategie leitender Beamter des Reichsfinanzministeriums nach 1945.
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