26. Mai 1933 Das Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens wird verabschiedet. Künftig können beschlagnahmte Vermögenswerte der KPD, kommunistischer Organisationen und von Kommunisten zugunsten der Länder eingezogen werden.
14. Juli 1933 Das Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens wird erlassen. Damit wurde es möglich, das Vermögen der Sozialdemokratie, aber auch anderer Gruppen, wie beispielsweise des Deutschen Freidenkerverbandes einzuziehen.
14. Juli 1933 Das Ausbürgerungsgesetz wird verabschiedet. Das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit trägt unter anderem die Unterschrift von Reichsfinanzminister Lutz Graf Schwerin von Krosigk. Es sieht vor, dass das Vermögen der ausgebürgerten Emigranten beschlagnahmt wird und zugunsten des Reichs eingezogen werden kann.
August 1933 Die erste Ausbürgerungsliste erscheint: Das Vermögen von 33 Emigranten wird beschlagnahmt. Mit der ersten Ausbürgerungsliste vom 25. August 1933 werden zahlreiche bekannte Persönlichkeiten, die zu dem Zeitpunkt ins Ausland geflüchtet waren, ausgebürgert. Unter Ihnen befinden sich unter anderem Lion Feuchtwanger, Otto Wels und Alfred Kerr. Das Vermögen der Emigranten wird zunächst beschlagnahmt. Ende August beauftragt das Reichsfinanzministerium das Berliner Finanzamt Moabit-West zentral für das gesamte Reichsgebiet mit der Durchführung der Vermögensbeschlagnahmen und der Verfallerklärung.
Mai 1941 Nach einer fast einjährigen Diskussion über die gesetzliche Neuregelung zur Einziehung volks- oder reichsfeindlichen Vermögens wird der „Führererlass über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden“ veröffentlicht. Er sah unter anderem vor, dass zur „Verhinderung volks- und staatsfeindlicher (reichsfeindlicher) Bestrebungen“ Vermögen künftig zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen werden kann. Für die Verwaltung und Verwertung des Vermögens sollte sich der Reichsfinanzminister „der Behörden der allgemeinen Mittelstufe“ bedienen und gemeinsam mit dem Reichsinnenminister Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Durchführung erlassen.
April 1942 Die Verwaltung und Verwertung eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden geht auf die Reichsfinanzverwaltung über. Mit Erlass der Durchführungsverordnung in Ergänzung zum Führererlass vom Mai 1941 wird die Verwaltung und Verwertung von eingezogenem Reichsfeindvermögen auf die Oberfinanzpräsidien übertragen.
März 1943 Das Vermögen der nach Auschwitz deportierten Sinti und Roma wird zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen. Auf der Grundlage der Einziehungsgesetze in Verbindung mit dem Führererlass über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden wird das Vermögen der deportierten Sinti und Roma von der Kriminalpolizei beschlagnahmt und anschließend eingezogen. Die Verwaltung und Verwertung übernehmen die Oberfinanzpräsidien unter Mitarbeit der örtlichen Finanzämter.