21. März 1919 Erlass des Reichspräsidenten Friedrich Ebert über die Gründung des Reichsministeriums der Finanzen.
31. Dezember 1922 Verabschiedung der Reichshaushaltsordnung.
10. November 1926 Denkschrift über die Umbildung des Reichsfinanzministeriums. Finanzminister Peter Reinhold kommt damit öffentlichen Forderungen nach einer Neuordnung und Verschlankung der Behörde nach.
26. Juli 1930 Erste Notverordnung des Reichspräsidenten Paul Hindenburg zur Behebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Notstände.
2. Juni 1932 Amtsantritt des Reichsfinanzministers Lutz Graf Schwerin von Krosigk
24. März 1933 Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich („Ermächtigungsgesetz“), unterzeichnet u.a. von Schwerin von Krosigk. Dieses ermöglicht die Verabschiedung von Haushaltsgesetzen durch die Regierung, ohne Beteiligung von Reichsrat und Reichstag.
7. April 1933 Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Etwa drei Prozent der aktiven Beamtenschaft des Reichsfinanzministeriums werden in der Folge aus rassischen, politischen und anderen Gründen entlassen.
26. Oktober 1933 Erlass des Reichsfinanzministers über bevorzugte Beförderung von um die nationale Erhebung verdienten Beamten. Auf dieser Grundlage waren „solche Beamte, die sich für die nationale Erhebung besonders verdient gemacht haben und die geeignet sind, vorbildlich und erzieherisch im Sinne der nationalsozialistischen Bewegung auf ihre Mitbeamten einzuwirken, nach Maßgabe verfügbarer geeigneter Stellen außer der Reihe zu befördern“. Dies betrifft bis 1936 etwa 1.000 Beamte der Reichsfinanzverwaltung, d.h. rund 1,2 Prozent aller Reichsfinanzbeamten.
13. Dezember 1933 Novelle der Reichshaushaltsordnung mit dem Ziel der Schwächung der Budgetkontrolle.
1. August 1935 Gründung der ersten Reichsfinanzschule in Herrsching am Ammersee.
1. September 1938 „Schwere finanzielle Krise“ – In einem Schreiben an Adolf Hitler beklagt Schwerin von Krosigk „besorgniserregende“ Entwicklungen in den Reichsfinanzen und den Vertrauensverlust in der Bevölkerung durch eine „Kriegs- und Inflationspsychose“.
20. März 1939 Gesetz über die Finanzierung nationalpolitischer Aufgaben des Reichs („Neuer Finanzplan“). Das Reichsfinanzministerium bietet sich mit diesem von Staatssekretär Fritz Reinhardt präsentierten Plan anstelle der Reichsbank als zentrale Organisation der Kriegsfinanzierung an. Mit sogenannten „Steuergutscheinen“ wird eine Form der Zwangsanleihe eingeführt. Während per Pressemitteilung des Ministeriums der „ausgeglichene Haushalt“ verkündet wird, steigt seither die Staatsverschuldung rasant an.
15. Januar 1940 Verordnung zur Vereinfachung der Haushaltsführung in Reich und Ländern für das Rechnungsjahr 1940. Der Ministerrat für die Reichsverteidigung hebt damit unter der Maßgabe der „Vereinfachung“ die gesetzmäßige Aufstellung eines Reichshaushaltsplans auf.
24. Januar 1942 In einer Rede vor Vertretern des faschistischen Italiens betont Schwerin von Krosigk die „Erfolge“ der nationalsozialistischen Finanzpolitik. Wenige Wochen zuvor hatte er gleichwohl in einem Schreiben an Hermann Göring vor „immer stärker inflationistischen Erscheinungen“ in den besetzten Gebieten und einer negativen Stimmung der deutschen Bevölkerung durch die unzureichende Ernährungslage gewarnt.
3. Mai 1945 Ernennung Schwerin von Krosigks zum „Leitenden Minister“ (d.h. Reichskanzler) und Außen- sowie Finanzminister der Geschäftsführenden Reichsregierung unter Großadmiral Karl Dönitz.
Juni 1945 Eine sogenannte „Restverwaltung“ aus ehemaligen Beamten des Ministeriums nimmt ihre Arbeit auf und erstellt nun für die Alliierten Expertisen zur Finanzpolitik des Dritten Reichs und zu den Folgen des nationalsozialistischen Staatsbankrotts.