1. September 1939 Die Wehrmacht überfällt Polen. Unmittelbar hinter den militärischen Einheiten rückt der Verstärkte Grenzaufsichtsdienst (VGAD) und der Zollgrenzschutz der Reichsfinanzverwaltung zur Sicherung des Gebietes nach. Ebenso entsendet das Reichsfinanzministerium erste Beamte nach Polen, die zur Sicherung der Steuereinnahmen vor Ort und für die Übernahme der polnischen Finanzverwaltung Sorge tragen sollen.
September 1939 Die Devisenschutzkommandos bestehend aus Zöllnern der Reichsfinanzverwaltung rauben gezielt öffentliche und private Vermögen aus Banken aber auch Privatwohnungen. Vor allem Wertgegenstände aus jüdischem Besitz werden durch die mobilen Kommandos erbeutet. Die Abgabe dieser Beutewerte wie auch die durch die Wehrmacht erbeuteten Vermögen und Gegenstände erfolgt an die dem Reichsfinanzministerium unterstehende Beutestelle der Reichshauptkasse.
17. September 1939 Die Rote Armee marschiert im Osten Polens ein. Polen wird in der Folge in ein deutsch und ein sowjetisch besetztes Gebiet geteilt. Die Sicherung der neuen Grenze, die in der Folge für polnische Flüchtlinge, darunter viele polnische Juden zur unüberwindbaren Barriere wird, übernimmt der Zollgrenzschutz.
12. Oktober 1939 Mit dem Erlass Hitlers über die Verwaltung der besetzten polnischen Gebiete wird festgelegt, dass das besetzte Gebiet Besatzungskosten zu entrichten hat, dabei erhält das Reichsfinanzministerium die Aufgabe den Haushalt des Generalgouvernements zu genehmigen. Im Berliner Ministerium wird ein sogenanntes Polenreferat unter Hermann Burmeister eingerichtet.
19. Oktober 1939 Göring gründet die Haupttreuhandstelle Ost (HTO) als Zentralstelle für die Enteignung und Verwertung polnischen und jüdischen Vermögens in den annektierten polnischen Gebieten. Koordinationationsstelle in Angelegenheiten der HTO wird das bereits bereits mit Fragen der Enteignung jüdischer und staatsfeindlicher Vermögen betraute Referat Maedel.
26. Oktober 1939 Mit dem Ende der Militärverwaltung im besetzten Polen werden die westlichen Gebiete an das Deutsche Reich annektiert somit übernimmt dort das Reichsfinanzministerium die Finanzhoheit. Das restliche unter deutscher Verwaltung stehende Gebiet untersteht als Generalgouvernement der Zivilverwaltung unter Generalgouverneur Hans Frank.
Anfang November 1939 Die Abteilung Finanzen bei der Regierung des Generalgouvernements nimmt unter dem Finanzpräsidenten Alfred Spindler in Krakau ihre Arbeit auf. Die Abteilung ist zuständig für die Erhebung und Eintreibung von Steuern, Abgaben, Zöllen und für die Verwaltung der Monopole sowie für den Haushalt des Generalgouvernements. Zu den ersten Maßnahmen der Beamten zählt die Erhöhung der Steuern und der Monopolabgaben.
22. November 1939 Einführung der Reichsmarkwährung in den annektierten Gebieten
Januar 1940 Zwischen dem Reichsfinanzministerium und dem Generalgouvernement beginnen die Verhandlungen über die Höhe der zu leistenden Besatzungskosten. Das Generalgouvernement wird zwischen 1941 und 1945 in Form des sogenannten Wehrbeitrages und anderer „Erstattungen“ an das Reich über fünf Milliarden RM zahlen.
15. Januar 1940 Mit der sogenannten Staatsvermögensverordnung wird die bereits seit Beginn der Besatzung praktizierte Enteignung und Beraubung des polnischen Staates per Gesetz verankert. Der polnische Staat besteht in den Augen der deutschen Verwaltung nicht mehr und sämtliches Vermögen geht an das Reich bzw. das Generalgouvernement über.
8. April 1940 Die Emissionsbank in Polen nimmt in Warschau ihre Arbeit auf. Die Bank emittiert nicht nur den neuen Besatzungszloty, sondern dient den deutschen Besatzern als Instrument der Finanz- und Notenpolitik.
17. September 1940 In den an das Reich annektierten Gebieten enteignet die HTO bereits seit Herbst 1939 rücksichtslos polnische und jüdische Vermögen. Mit der Polenvermögensverordnung wird auch dieser Raub nachträglich im Sinne der nationalsozialistischen Rechtsauffassung legalisiert. Die anfänglich im Reichsfinanzministerium bestehenden Bedenken gegenüber dieser Praxis, die entgegen des völkerrechtlich gewährten Schutzes des Privateigentums, auf Grundlage rassischer Gesichtspunkte Millionen entschädigungslos enteignet, werden schnell beigelegt.
9. Dezember 1940 Zur Unterstützung der Germanisierungspolitik in den ehemaligen polnischen Westgebieten gewährt das Reichsfinanzministerium im Zuge der Ost-Steuerhilfe-Verordnung Steuernachlässe und -vergünstigungen für deutsche Steuerzahler und Unternehmen, die sich in diesen Gebieten befinden bzw. dort ansiedeln. Zugleich werden die polnischen Steuerzahler schlechter gestellt und mit höheren Abgaben belastet.
Juli 1941 Reichsfinanzminister Lutz Graf Schwerin von Krosigk besucht erneut das Generalgouvernement um die Tätigkeit des ihm unterstellten Zollgrenzschutzes zu überprüfen und sich in direkten Gesprächen mit Generalgouverneur Hans Frank über den sich entwickelnden Streit um die Höhe des Wehrbeitrages zu verständigen.
1. Januar 1942 Hermann Senkowsky, der bisherige Leiter der Direktion der Monopole übernimmt von Alfred Spindler, der sich ins Reichsgebiet zurück versetzen ließ, die Leitung der Hauptabteilung Finanzen in Krakau
20. Januar 1942 Auf der Wannseekonferenz ist das Reichsfinanzministerium nicht vertreten. Die finanzielle Seite der Judenvernichtung, die Verwertung der letzten Habe der Deportierten in den Konzentrations- und Vernichtungslagern bzw. in den Ghettos im Generalgouvernement liegt in den Händen der SS.
22. Mai 1942 Mit der Schaffung der Stelle des Beauftragten für die Haupttreuhandstelle Ost (BHTO) versucht das Reichsfinanzministerium auf die seit 1939 in den Händen der Treuhandstelle konzentrierte Vermögensverwertung stärkeren Einfluss zu gewinnen. Eine Übernahme der HTO in das Ministerium gelingt jedoch bis Kriegsende nicht.
Juli 1942 bis Oktober 1943 Die im Zuge der „Aktion Reinhard“ durch die SS in den Konzentrations- und Vernichtungslagern den jüdischen Opfern geraubten Werte werden von der SS an die Reichsbank (Edelmetalle und Schmuck) und an die Reichshauptkasse (Devisen, Wertpapiere und andere Wertgegenstände) zur Verwertung und Verrechnung im Interesse des Reiches abgegeben.
14. Oktober 1943 Die beim Aufstand im Vernichtungslager Sobibór geflohenen Häftlinge werden von der Polizei mit Hilfe der Wehrmacht und mit Unterstützung des Zollgrenzschutzes aufgespürt und getötet.
1. August 1944 Nach der Räumung der deutschen Verwaltung aus den östlichen Gebieten des Generalgouvernements und dem Vormarsch der Roten Armee bis an die Weichsel beginnt in Warschau ein Aufstand gegen die Besatzer. Die Stadt wird dabei fast vollständig von den Deutschen Kampfverbänden zerstört. Die aus Warschau fliehende Zivilbevölkerung wird nach Vorgabe der Finanzverwaltung gezwungen auch auf die geretteten beweglichen Vermögenswerte Abgaben zu leisten.
18. Januar 1945 Die Rote Armee erreicht Krakau. Die deutsche Verwaltung ist wenige Tage zuvor überstürzt ins Reichsinnere evakuiert worden. Die letzten finanziellen Verwaltungsvorgänge werden von Hermann Senkowsky noch im März im Ausweichquartier der Regierung des Generalgouvernements zu Papier gebracht.
15. November 1947 Beginn des elften Nachfolgeprozesses der Nürnberger Kriegsverbrecher Prozesse. Im sogenannten Wilhelmstraßen-Prozess muss sich der ehemalige Reichsfinanzminister Lutz Graf Schwerin von Krosigk auch für den Raub, die finanzielle Ausbeutung und die in Polen begangenen Verbrechen verantworten.
16. Juli 1948 Alfred Spindler, der als einziger Finanzbeamter an Polen ausgeliefert wurde, stirbt in der Untersuchungshaft, bevor ihm in Krakau der Prozess gemacht werden kann.