Das Reichsministerium der Finanzen spielte im „Dritten Reich“ beileibe keine Nebenrolle. Weder war es eine „Aufsichtsbehörde ohne politischen Rückhalt“, noch fungierte Lutz Graf Schwerin von Krosigk, der dem Haus von 1932 bis 1945 vorstand, lediglich als „Hauptbuchhalter der Nation“. Eine solche Interpretation liegt auf der Linie der Entlastungsstrategie leitender Beamter des Reichsfinanzministeriums nach 1945. Zwar konnten diese nicht einfach verschweigen, wie sie im NS-System agiert hatten.
Doch entwarf die ehemalige Führungsspitze des Reichsfinanzministeriums mit hoher Deutungskraft das Bild einer politisch neutralen Verwaltung, die allein fachlichen Grundsätzen gefolgt sei. Hinter diesem Selbstbild verblasste, welchen unverzichtbaren Beitrag das Reichsfinanzministerium zum Funktionieren, zur Stabilität und damit zur verbrecherischen Politik des NS-Regimes geleistet hatte: erstens, indem es das Unrechtsregime samt seiner Politik der Aufrüstung und Kriegführung finanzierte; und zweitens, indem es sich dazu mit Steuern und Kredit nicht allein der herkömmlichen Mittel bediente, sondern in großem Umfang auf schlichten Raub setzte.
Die historische Forschung hat sich in den letzten zehn Jahren in regional oder lokal angelegten Studien durchaus mit der Frage beschäftigt, ob und wie die Finanzbürokratie an der Verfolgungs- und Raubpolitik des NS-Regimes mitwirkte. Was bis heute fehlt, ist eine wissenschaftliche Untersuchung von Struktur, Tätigkeit und politischem Gewicht des Ministeriums in der Zeit des Nationalsozialismus. 2009 beauftragte das Bundesministerium der Finanzen deshalb eine siebenköpfige, international zusammengesetzte Kommission von unabhängigen Historikern, genau das zu untersuchen.
Das Forschungsprogramm, das die Kommission entworfen hat, bündelt sich zu vier Schwerpunkten: Der erste Schwerpunkt ist eine modernen wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Geschichte des Reichsfinanzministeriums als Behörde (Projekt 1: Institutionengeschichte des Reichsministeriums der Finanzen). Die Behördengeschichte wird erweitert und vertieft durch Projekte, die sich den Säulen der nationalsozialistischen Aufrüstungs- und Kriegsfinanzierung widmen, als da sind Steuern, Schulden und Ausbeutung. So nimmt der zweite Schwerpunkt die Steuerpolitik des Ministeriums in den Blick (Projekt 2: Steuerpolitik). Der dritte Schwerpunkt untersucht die Kreditfinanzierung des „Dritten Reiches“ (Projekt 3: Staatsverschuldung). Um die nationalsozialistische Raub- und Beutefinanzierung geht es im vierten Schwerpunkt: zum einen um die fiskalische Judenverfolgung (Projekt 4: Fiskalische Judenverfolgung); zum anderen um die Einziehung des Vermögens der sogenannten „Reichsfeinde“ von den politischen Emigranten und den durch das Regime Ausgebürgerten über Sinti und Roma bis hin zu politisch missliebigen Personen und Institutionen (Projekt 5: Vermögen der „Reichsfeinde“); schließlich um die Ausplünderung der eroberten Länder (Projekt 6: Reichsfinanzverwaltung im Generalgouvernement; Projekt 7: Reichsfinanzministerium und monetäre Ausbeutung Europas). Bei den skizzierten Schwerpunkten wird es jeweils darum gehen, die Handlungsspielräume bei der Mixtur aus Steuer-, Kredit- und Raubfinanzierung auszuloten. Damit verbindet sich die Frage, welche Stellung das Finanzministerium im nationalsozialistischen Herrschaftsgefüge innehatte, wo seine Macht wuchs, wo es an Einfluss verlor, welche Netzwerke es innerhalb des Ministeriums gab, wie Entscheidungsprozesse abliefen.